Osteopathie
Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.
Der Ansatz der Osteopathie
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden zeigen.
Wie erfolgt eine osteopathische Behandlung?
Die Feststellung einer Dysfunktion setzt langes und intensives Training des Tastvermögens voraus. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit eigens entwickelten osteopathischen Techniken. Ziel ist es dem behandelten Menschen zu ermöglichen durch Verbesserung der Beweglichkeit der betroffenen Struktur sich selbst auf natürliche Art und Weise ins Gleichgewicht zu bringen.
Osteopathie beschränkt sich nicht auf die Behandlung einzelner Symptome, sondern sieht immer den Menschen als Ganzes. Behandelt werden daher auch keine Krankheiten, sondern Menschen. Deshalb ist es auch nicht sinnvoll, Indikationen für die Osteopathie anzugeben. Die Beseitigung von Symptomen ist im Grunde nicht Ziel der Behandlung, sondern nur ein Ergebnis der Auflösung von Einschränkungen osteopathischer Dysfunktionen jeder Art.
Bevor eine osteopathische Behandlung begonnen wird, ist es manchmal ratsam eine einhergehende schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich. Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht.
Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist von dem Einzelfall abhängig. Zur Behandlung gehört auch die Dokumentation und Besprechung der Befunde und der Behandlung.
Kommen Sie zum ersten Termin bitte 10 Minuten früher, um die Anmeldung und den Behandlungsvertrag auszufüllen und bringen Sie relavante Labor- und Arztberichte sowie MRT/ Röntgenbilder zum Ersttermin mit. CD’s können leider nicht eingelesen werden.
Der Ersttermin kann wegen Anamnese und Befunderhebung etwas länger dauern. Bitte planen Sie hier mindestens 60 Minuten ein. Aufgrund des Patientenschutzgesetzes ist Frau Kaiser verpflichtet beim Ersttermin eine Patientenaufklärung durchzuführen sowie eine Aufklärung über den Datenschutz zu leisten. Eine ausführliche Anamnese sowie Untersuchung bildet die Grundlage um eine Diagnose zu erstellen und Sie bestmöglich zu behandeln.
Rechtliches
Die Osteopathie ist zur Zeit in Deutschland kein anerkannter Beruf.
Daher darf aus rechtlichen Gründen die Bezeichnung „Osteopath/-in“ nicht geführt werden. Es ist zur Zeit kein geschützter Begriff, jeder kann sich zur Zeit leider Osteopath nennen und Osteopathie ausüben.
Der Verband der Osteopathen setzt sich für eine Legalisierung der Berufsbezeichung des „Osteopathen“ sowie eine Anerkennung des Berufsbildes ein. Dies ist wichtig für die Qualitätssicherung und die Patientensicherheit. Näheres erfahren sie unter www.osteopathie.de. Sie können die Arbeit des VOD’s in dieser Richtung gerne unterstützen.
Als Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) ist Frau Kaiser im Sinne der Qualitätsicherung angehalten jährliche Fortbildungen absolvieren. Die Voraussetzung um in der VOD-Liste der Therapeuten aufgenommen zu werden, ist die Ausbildung an einem beim VOD anerkannten Ausbildungsinstitut und die Absolvierung von 1.600 Stunden bei diesem Institut sowie eine Abschlussprüfung.
Osteopathie fällt in Deutschland unter Heilkunde und darf nach aktueller Rechtsprechung nur von Ärzten und Heilpraktikerin ausgeführt werden.
Physiotherapeuten, die keine Heilpraktikerprüfung abgelegt haben und die Osteopathie ausüben, verstoßen gegen das Heilpraktikergesetz und üben Heilkunde aus ohne „Bestallung“, das heißt ohne Heilpraktiker zu sein. Dies ist in Deutschland eine Straftat. Auch sind die Patienten im Falle eines Schadens rechtlich nicht geschützt.
Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen Heilpraktiker zur Zeit keine Indikationen/ Anwendungsgebiete für Osteopathie auf ihrer Website nennen.
Informationen zu Anwendungsbeispielen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Berufsverbandes Verband Osteopathen Deutschland (VOD) www.osteopathie.de, auf der Seite www.osteo-kompass.de sowie auf einigen Internetseiten der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopthie bezuschussen.
Bei Fragen zu dem Thema Anwendungsbeispiele stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Kosten / Abrechnung
Die osteopathische Behandlung ist eine private Leistung. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker, welche von den privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen in der Regel übernommen wird.
Klären Sie mögliche Erstattungen Ihrer Versicherung bitte vorab.
Gesetzliche Krankenversicherungen:
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen mittlerweile osteopathische Behandlungen bei Kindern und Erwachsenen, wobei die Erstattung der osteopathischen Leistungen variieren.
Als Vorraussetzung für eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung benötigen Sie ein vorab ausgestelltes Privatrezept bzw. eine Empfehlung für Osteopathie, welche Sie mit der Rechnung einreichen. Diese kann Ihnen durch jeden Arzt ausgestellt werden (Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt). Da Frau Kaiser Heilpraktikerin ist, benötigt sie kein Rezept.
Die Patienten können sich direkt (Primärzugang) von ihr behandeln lassen .
Infos zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung oder unter www.osteokompass.de.
Kosten für eine 50 minütige osteopathische Behandlung: 90,00 Euro